Geltendmachung von Schadenersatz
bei öffentlichen Aufträgen 


Für DIE REFORMER ist es unabdingbar, bei allen öffentlichen Aufträgen generell die Haftungsfrage zu stellen, wenn die entstandenen Kosten den veranschlagten Kostenrahmen aus nicht nachvollziehbaren Gründen um ein mehrfaches übersteigen.
Gleiches sollte auch gelten, wenn die Generierung von Einnahmen versäumt, vernachlässigt oder unterlassen wurde.

Es handelt sich hierbei um das Geld der Bevölkerung, das mit besonderer Sorgfalt zu verwalten ist.

DIE REFORMER Landesverband Saar | 2019 | Wird denken anders!
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